Rechtsprechung
VGH Bayern, 01.07.1976 - 127 XIII 75, 167 XIII 75 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 1976 - 127 XIII 75, 167 XIII 75 (https://dejure.org/1976,18991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,18991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Abfindung; Abfindungsanspruch; Aufwendungen; Ersatz; Gemeinde; Mehrzuteilung; Zusammenlegungsgrad
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58
Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.1976 - 127 XIII 75
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, muß das Gericht neben der Wertgleichheit der Abfindung (§ 44 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Halbsatz FlurbG) auch prüfen, ob die in § 44 FlurbG aufgestellten Ermessensrichtlinien beachtet worden sind (BVerwG, Urteil vom 5.6.1961, RdL 1961, 240). - BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58
Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.1976 - 127 XIII 75
Die Voraussetzungen für eine Minderausweisung von Land in Geld nach § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG liegen nicht vor, da der Anspruch in Land befriedigt werden kann (BVerwGE 8, 95). - BVerwG, 10.02.1967 - IV C 237.65
Wertgleichheit einer Abfindung im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens - …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.1976 - 127 XIII 75
In bezug auf die betrieblichen Verhältnisse sind die Nutzungsart, Beschaffenheit, Bodengüte und Entfernung vom Wirtschaftshof als entscheidende Faktoren zu beachten (§ 44 Abs. 4 FlurbG; BVerwG, Urteil vom 10.2.1967, RdL 1967, 188). - VGH Bayern, 25.10.1973 - 14 XIII 73
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.1976 - 127 XIII 75
Zur Erfüllung dieses Abfindungsanspruches kann auf das nach § 54 Abs. 2 FlurbG zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte, aber bereits verteilte Land zurückgegriffen werden (Bayer. VGH Urteil vom 25.10.1973, RdL 1974, 265; Seehusen in RdL 1976, 60).